Barrierefreiheit verdient bei der Renovierung oder Neugestaltung eines Badezimmers Beachtung. Neben der Erleichterung des Alltags für Menschen mit Behinderung hat das drei Gründe. Erstens erhöht eine barrierefreie Badezimmergestaltung die Chancen, im Alter möglichst lange in der eigenen Wohnung bleiben zu können. Zweitens muss ein barrierefreies Bad nicht mehr nach Krankenhaus oder Seniorenheim aussehen, sondern kann im ganz normalen, modernen Stil gestaltet werden und jedem, der es benutzt, mehr Komfort bieten. Drittens wird die barrierefreie Umgestaltung unter Umständen auch dann vom Staat gefördert, wenn noch keine akute Notwendigkeit dafür vorliegt.
Inhalt
- Begriffsklärung
- Voraussetzungen
a. Raum
b. Türen - Waschbecken und Armaturen
- WC
- Dusche und Badewanne
- Badmöbel und Alltagshilfen
- Kosten
- Zusammenfassung: Planung des barrierefreiesn Badezimmers
- Checkliste
Begriffsklärung
Die erste Hürde, die es auf dem Weg zum barrierefreien Badezimmer zu überwinden gilt, ist die Klärung des Begriffs barrierefrei und einer Reihe häufig synonym gebrauchter Wörter. Wann ist ein Bad barrierefrei, behindertengerecht oder seniorengerecht? Hier lohnt es sich, genau hinzuschauen. Das Wort seniorengerecht (auch altengerecht) ist eine missverständliche Bezeichnung, denn nicht alle Senioren sind in ihrer Beweglichkeit stark eingeschränkt oder gar auf einen Rollstuhl angewiesen. Auf dieser Grundlage hat beispielsweise das OLG Koblenz entschieden, dass eine seniorengerechte Wohnung nicht völlig Rollstuhl- oder Rollator-geeignet sein muss.
Aber selbst die Begriffe behindertengerecht und barrierefrei lassen Spielraum für Interpretationen. Wer keine Überraschungen erleben möchte, sollte sich bei einer Auftragsvergabe oder beim Anmieten einer Wohnung ausdrücklich auf die DIN 18040 beziehen. Diese Norm, die seit 2011 die älteren DIN 18024-2 und 18025 ersetzt, legt eindeutige Kriterien für die Barrierefreiheit fest und ist in einigen Bundesländern Bestandteil der technischen Baubestimmungen. Teil 2 der Norm enthält die Anforderungen, die ein barrierefreies Bauen im Bereich Wohnungsbau erfüllen muss, während Teil 1 sich mit öffentlichen Gebäuden beschäftigt. Mit Anforderungen wie „barrierefrei nach DIN 18040-2“ oder wenn angebracht „uneingeschränkt mit dem Rollstuhl benutzbar nach DIN 18040-2“ in einer Auftragsvergabe für Ihren Badumbau sind Sie auf der sicheren Seite. Aber was bedeutet Barrierefreiheit im Bad konkret?
Welche Voraussetzungen muss ein barrierefreies Bad erfüllen?
Raum
Ein barrierefreies Bad bietet mehr Platz – und beansprucht dadurch mehr Raum. Zwischen Sanitärelementen untereinander müssen mindestens 20 cm frei bleiben, als Abstand zur Wand sind mindestens 30 cm erforderlich. Noch stärker schlagen die nötigen Bewegungsflächen vor Sanitärobjekten wie Waschtisch, WC oder Dusche zu Buche. Ein Erwachsener ohne Einschränkungen benötigt etwa 60×60 cm. Als barrierefrei gelten sie ab einer Fläche von 120×120 cm. Rollstuhlgerecht ist ein Bad aber erst mit Bewegungsflächen ab 150×150 cm vor den sanitären Einrichtungen.

Abbildung 1: Im barrierefreien Bad nach DIN 18024-2 muss für Rollstuhlfahrer genug Platz zum Wenden sein.
Das kann in älteren Wohnungen Probleme bereiten und größere Umbauten erfordern. Die Notwendigkeit solcher Umbaumaßnahmen entscheidet jedoch unter Umständen auch über die Förderungswürdigkeit eines Umbaus zum barrierefreien Bad. Platz und Umbaukosten lassen sich bei der barrierefreien Umgestaltung eines Badezimmers in manchen Fällen mit einem seitenverstellbaren WC oder Waschbecken sparen.
Türen
Ebenfalls vor dem Umbau zu überprüfen ist die Breite der Badezimmertür und gegebenenfalls die Möglichkeit ihrer Verbreiterung. Zumindest in neueren Wohnungen sind die für Barrierefreiheit geforderten 80 cm in der Regel kein Problem. Für Rollstuhlfahrer muss die Tür aber möglicherweise auf rollstuhlgerechte 90 cm verbreitert werden. Darüber hinaus ist noch ausreichend Platz vor der Tür, außerhalb des Badezimmers vorzusehen. Bei barrierefreien Bädern müssen sich die Türen nach außen öffnen lassen, damit sie im Notfall Helfern einen ungehinderten Zugang gewähren. Die Norm verlangt außerdem eine Gestaltung der Türschlösser, die es erlaubt, eine von innen verschlossene Badezimmertür auch von außen zu öffnen.
Bevor Sie mit dem barrierefreien Badumbau beginnen, sollten Sie schließlich auch noch daran denken, dass eventuell bestehende Anschlüsse verändert oder verlegt werden müssen, damit die jeweils gültigen Anforderungen beim Einbau einzelner sanitärer Einrichtungsgegenstände erfüllt werden können. Alle diese Details müssen zunächst geklärt werden, um feststellen zu können, ob ein barrierefreier Umbau des Badezimmers überhaupt möglich ist. Bei der anschließenden Planung des barrierefreien Badezimmers gibt es dann Anforderungen für die einzelnen Sanitärobjekte, wie auch für spezielle Hilfen gelten, die Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit oder Sicht bei der Benutzung unterstützen.
Ein barrierefreies Waschbecken
Zu den speziellen Anforderungen an barrierefreie Waschgelegenheiten zählen seitliche Stützhilfen und leicht bedienbare Armaturen. Für eine rollstuhlgerechte Ausstattung müssen sie darüber hinaus unterfahrbar sein. Das ist bei normalen Waschbecken und Waschtischen selten der Fall. Besonders der Siphon am Wasserablauf schränkt den Freiraum unter dem Becken meist zu sehr ein. Hier ist entweder eine Unterputzausführung oder ein Flachaufsitzsiphon erforderlich. Ein unterfahrbarer Waschtisch ist für jedes barrierefreie Bad zu empfehlen, nicht nur, wenn ein rollstuhlgerechter Ausbau gefordert ist. Auch für Senioren, die keinen Rollstuhl benötigen, kann das Waschen im Sitzen eine Erleichterung sein.
Als barrierefreie Armaturen für das Waschbecken kommen Einhebelmischer mit ausreichend langem und ergonomisch geformtem Bedienelement in Frage. Drei Beispiele:
Alternativ dazu eignen sich berührungslos gesteuerte Mischbatterien. Sie werden über einen Näherungssensor gesteuert, der den Wasserzulauf regelt. Bei den berührungslosen Systemen ist aber eine Temperaturbegrenzung auf maximal 45° C erforderlich.
Für Nutzer mit Sehbehinderung sind berührungslose Armaturen nicht leicht zu bedienen, daher sollte man sich bei der Planung für diese Nutzer auf Einhebelarmaturen beschränken und auf die logische Anordnung aller Bedienelemente Wert legen.
Darüber hinaus muss der Wasserauslauf des Hahns sowohl bei berührungslosen als auch bei Einhebelarmaturen schwenkbar sein.
Die vorgeschriebenen Stützgriffe neben einem Waschtisch oder Waschbecken dienen gleichzeitig als leicht erreichbare Handtuchhalter. Sie können auch in die Sanitärkeramik integriert sein. In jedem Fall ist zu beachten, dass die Griffe mindestens eine Last von 100 kg aushalten müssen. In dieser Hinsicht sollten Sie ebenfalls eine geeignete Beschaffenheit der Wände prüfen, an denen die Stützhilfen, Becken oder Waschtisch montiert werden sollen.
Auch für die Einbauhöhe rollstuhlgerechter Waschbecken gelten besondere Regeln. In diesem Punkt zeigt sich allerdings, dass Barrierefreiheit nicht immer auf einfache Weise für alle Nutzer gleichermaßen umgesetzt werden kann. Die für rollstuhlfreundliche Waschbecken vorgeschriebene Maximalhöhe von 80 cm erlaubt zwar einer davor sitzenden Person eine uneingeschränkte Nutzung, kann aber bereits bei durchschnittlich großen Erwachsenen, die sich im Stehen Waschen möchten, zu Problemen führen,. Die vergleichsweise niedrige Höhe des behindertengerechten Beckens erfordert in diesem Fall eine gebückte Körperhaltung. Diese ist vor allem bei bereits bestehenden Rückenproblemen zu vermeiden und kann im Bereich der Lendenwirbel Schmerzen und Bandscheibenschäden verursachen.
Ein niedriger Waschtisch ist daher nicht für jeden barrierefrei. Das Problem lässt sich durch den Einbau eines zweiten Beckens auf höherem Einbauniveau beseitigen, falls ausreichend Platz zur Verfügung steht. Eine platzsparende und trotzdem in jeder Hinsicht barrierefreie Lösung schaffen Sie dagegen mit höhenverstellbaren Waschtischen und Waschbecken. Diese gibt es in manuell oder elektrisch betätigten Ausführungen. Aber auch diese Lösung ist nicht ohne Tücke. DIN 18040-2 fordert einen Spiegel von mindestens einem Meter Höhe, direkt über dem Waschbecken. Um diese Anforderung an einer höhenverstellbaren Waschgelegenheit sinnvoll umzusetzen, müsste sich auch der Spiegel mit dem Becken vertikal verschieben. Nicht ganz so komfortabel, aber zumindest aus unterschiedlich hohen Sehpositionen nutzbar sind Kippspiegel, die sich um eine horizontale Achse schwenken lassen.
Ein barrierefreies WC
Die Benutzung der Toilette verursacht bei einer eingeschränkten Beweglichkeit noch größere Schwierigkeiten als das Waschbecken. Schon das Hinsetzen ohne Hilfe ist eine erhebliche Belastung für die Beinmuskulatur. Für beide Seiten eines barrierefreien WCs schreibt die Norm DIN 18040 daher Stützgriffe vor, die zudem hochklappbar ausgeführt sein müssen.

Abbildung 2: In barrierefreien Bädern muss nicht auf gutes Design verzichtet werden. In diesem Beispiel sind das unterfahrbare Waschbecken, das WC mit hochklappbaren Armstützen und die schwellenlose Dusche mit Sitz zu erkennen.
Im Abstand von 55 cm von der WC-Vorderkante ist eine Rückenlehne notwendig. Diese Forderung erfüllt zumindest bei Unterputzinstallationen in der Regel bereits die Zimmerwand, an der das Becken montiert ist. Die hängende Vorwandausführung ist ohnehin vorteilhaft für ein barrierefreies WC, da der Freiraum unter dem Becken das Hinsetzen und Aufstehen erleichtert.
Die Höhe des WC-Sitzes ist in der Norm zwar mit 46 bis 48 cm festgelegt, aber auch hier werden höhenverstellbare Becken Sitzerhöhungen zum Aufsetzen einem größeren Personenkreis gerecht. Je nach Körpergröße und physischer Konstitution kann eine höhere oder niedrigere Sitzfläche die WC-Nutzung erheblich erleichtern. Vor allem das Hinsetzen und Aufstehen wird mit zunehmend tieferer Sitzposition schwerer.

Abbildung 3: Ein elektrisch höhenverstellbares WC bietet größtmöglichen Komfort für alles Nutzer des Badezimmers.
Eine weitere Anforderung an die Barrierefreiheit betrifft die Spülung. Sie muss sich im Sitzen mit der Hand oder dem Arm bedienen lassen. Größtmöglichen Komfort bieten hier Systeme, die entsprechende Bedienelemente in die vorgeschriebenen Handgriffe integrieren.
Schließlich muss auch das Toilettenpapier aus der sitzenden Position erreichbar sein. Bei erheblich eingeschränkter Beweglichkeit kann allerdings ein Dusch-WC die bessere Lösung darstellen. Ein solches Becken besitzt eine ausfahrbare Düse unterhalb der WC-Brille, die mittels eines vorgewärmten Wasserstrahls und anschließendem Trockenföhnen die Toilettenhygiene übernimmt. Damit ist ein Dusch-WC auch von solchen Personen ohne fremde Hilfe nutzbar, die nicht in der Lage sind, sich selbständig mit Toilettenpapier zu reinigen.
Barrierefreie Dusche und Badewanne
In diesen Punkten gibt es keine Konflikte bei der barrierefreien Badgestaltung und der gleichzeitigen Nutzung durch Personen ohne Einschränkung. Ein rutschhemmender Bodenbelag bietet beispielsweise in allen Nassbereichen größere Sicherheit.

Abbildung 4: Anti-Rutsch-Sicherheitsstreifen bieten auf nassen Böden festen Halt.
Spezielle Einrichtungen für die Barrierefreiheit im Bereich von Dusche und Badewanne sind nur in Form von Haltegriffen und einem klappbaren Duschsitz notwendig. Dieser ist, wie der WC-Sitz, in einer Höhe von 46 bis 48 cm zu montieren und seitlich mit hochklappbaren Stützgriffen zu versehen, so dass ein Zwischenraum von 65 bis 70 cm entsteht. Die Tiefe der Sitzfläche muss mindestens 45 cm betragen. Auch bei diesen Hilfsmitteln muss eine Belastbarkeit von mindestens 100 kg gewährleistet sein.
Für die Betätigung der Dusche ist eine Einhebelarmatur vorzusehen, die seitlich vom Duschsitz in einer Höhe von 85 cm so platziert ist, dass sie sich problemlos im Sitzen bedienen lässt. Damit die Duscharmatur auch von Menschen mit Sehbehinderung leicht bedient werden kann, sollte dabei der Mischhebel unbedingt nach unten zeigen. Insgesamt erlauben eine kontrastreiche Gestaltung, Sicherheitsmarkierungen an Duschtrennwänden aus Glas, eine gleichmäßige und blendfreie Beleuchtung, und eine logische Anordnung von Ausstattung und Bedienelementen auch Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit die sichere und bequeme Nutzung des Bades.
Die Dusche sollte in einem barrierefreien Bad bodengleich, mit einem maximalen Niveauunterschied von zwei Zentimetern zum umliegenden Boden ausgeführt sein. In jedem Fall wird eine Dusche nur dann als barrierefrei eingestuft, wenn beim Betreten keine Stufen zu überwinden sind. Eine bodengleiche Duschwanne ist in jedem Fall ein Pluspunkt für Duschkomfort und Innendesign, nicht nur im senioren- und behindertengerechten Bad. Auch eine Badewanne mit Tür bietet jedem Benutzer eine größere Bequemlichkeit.
Eine Alternative zur barrierefreien Badewanne mit seitlicher Tür ist ein Wannenlifter, der sich gegebenenfalls auch ohne einen Austausch der Wanne installieren lässt. Besonders für ältere Menschen, denen nur das Hinlegen und Aufstehen in einer normalen Badewanne schwer fällt, können Sitzbadewannen und Wannenverkürzungen interessant sein. Auch diese Wannenart gibt es mit einer seitlichen Tür für den leichten Einstieg. Darüber hinaus sind manche Sitzwannen mit einer höhenverstellbaren Sitzfläche ausgestattet. Das ermöglicht eine Anpassung der Sitzposition an unterschiedliche Körpergrößen. Gerade beim barrierefreien Umbau eines Badezimmers ist die platzsparende Bauweise der Sitzbadewanne ein Vorteil, da sie den erhöhten Raumbedarf zum Teil kompensiert. In dieser Hinsicht können auch kombinierte Dusch-Badewannen günstig sein.

Abbildung 5: Wird der Umbau der Badewanne gescheut oder gibt es nur leichte Unsicherheiten oder Beschwerden beim Hinlegen und Aufstehen, kann ein Wannenbrett eine kostengünstige Alternative für den Übergang sein.
Badmöbel und praktische Alltagshilfen für das barrierefreie Bad
Es ist nicht alles Vorschrift, was die Barrierefreiheit im Badezimmer erhöht. Das ist auch gar nicht möglich, da sich die Anforderungen bei unterschiedlichen Personengruppen teilweise widersprechen. Zu den optionalen Ausstattungsdetails eines barrierefreien Bades gehören verschiedene Badezimmermöbel und praktische Alltagshilfen, die mit einem Blick auf die speziellen Bedürfnisse bestimmter Personengruppen gestaltet sind. Dazu zählen nicht nur Senioren und Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit oder Wahrnehmung, sondern ebenfalls besonders groß- oder kleinwüchsige Personen oder auch Kinder. Ein Kippspiegel kann zum Beispiel auch Menschen mit sehr großer und sehr geringer Körpergröße die Nutzung des Badezimmers erleichtern. Ein Klapphocker mit wasserabweisender Oberfläche und rutschsicheren Beinen hilft nicht nur Senioren lange Stehzeiten zu vermeiden, sondern kann auch anderen Personen als Fußstütze ein rückenfreundlicheres Stehen ermöglichen.

Abbildung 6: Kleine Hilfsmittel – etwa eine Einstiegshilfe für die Badewanne – können bei leichten Einschränkungen den Alltag erleichtern.
Was kostet ein barrierefreies Bad?
Ein barrierefreier Um- oder Ausbau des Badezimmers ist allgemein eine kostenträchtige Angelegenheit, vor allem wenn bauliche Veränderungen in einer bestehenden Wohnung erforderlich werden. Zudem kosten spezielle, für die barrierefreie Einrichtung geeignete Sanitärobjekte, Badkeramik und Badarmaturen im Allgemeinen mehr als die Standardmodelle. Die Aus- und Umbaukosten lassen sich dabei auf mehrere Arten begrenzen. Zunächst können manche Baumaßnahmen durch eine sorgfältige Planung eventuell komplett vermieden werden. Außerdem gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, mit denen sich die Kostenbelastung für die Einrichtung eines barrierefreien Badezimmers im eigenen Heim begrenzen lässt.
Wie für andere staatlich geförderte Projekte vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsgünstige Kredite auch für den barrierefreien Badausbau. Detaillierte Informationen der KfW finden Sie hier. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit Fördergelder (Investitionszuschüsse) von bis zu 5000 Euro bei der KfW zu beantragen (Details).
So wie bei allen derartigen Fördermaßnahmen ist dabei zu beachten, dass Sie den Förderantrag unbedingt vor dem Beginn jeglicher Umbaumaßnahmen und damit auch vor einer eventuellen Auftragserteilung an Handwerker und andere Unternehmen stellen müssen. Die Grundlage für die Kreditvergabe der KfW bildet in jedem Fall die Barrierefreiheit, wie sie in DIN 18040 (Teil 2) definiert ist. Neben dieser gesamtstaatlichen Förderung haben einzelne Bundesländer zusätzliche Förderprogramme aufgelegt, die jeweils auf Landesebene und unter länderspezifischen Bedingungen verfügbar sind:
Baden-Württemberg: L-BANK (PDF)
Bayern: Staatsministerium des Innern
Berlin: IBB
Brandenburg: ILB
Hamburg: Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Hessen: WI-Bank
Niedersachsen: NBank
Nordrhein-Westfalen: MBWSV, NRW.BANK
Rheinland-Pfalz: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Saarland: SIKB
Sachsen: SAB
Sachsen-Anhalt: Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein: IB SH
Thüringen: Thüringer Aufbaubank
Darüber hinaus ist der interaktive Förderlotse unter barrierefrei.de/foerderung.html für Bauvorhaben zu empfehlen.
Weitere Fördermittel gibt es für die Installation barrierefreier Einrichtungen als Zuschüsse von der Pflegekasse und den Krankenversicherungen. Bei der Pflegeversicherung ist eine Einstufung in einer entsprechenden Pflegestufe die Voraussetzung für die Bereitstellung der Mittel. Diese werden zum Beispiel für höhenverstellbare Waschbecken und Toiletten, Einstiegshilfen für Badewannen oder den Einbau barrierefreier Duschen gewährt. Die Krankenkassen geben Zuschüsse, wenn Hilfsmittel wie Haltegriffe, Duschstühle oder Wannenlifter ärztlich verordnet sind. Auch hier muss der Antrag für die Kostenübernahme vor dem Kauf der entsprechenden Hilfsmittel bei der Krankenversicherung eingereicht werden.
Bedürftige Personen haben außerdem die Möglichkeit, durch eine Stiftung unterstützt zu werden:
- Heinz und Mia Krone-Stiftung (Wiedereingliederung von Rollstuhlfahrern)
- Nathalie-Todenhöfer-Stiftung (Lebensfreude für Multiple Sklerose-Patienten)
- Kämpgen-Stiftung (Lebensqualität für Menschen mit Behinderung)
- Elsa-Krauschitz-Stiftung (Förderung barrierefreien Wohnens)
Zusammenfassung: Planung des barrierefreien Badezimmers
Die Begriffe barrierefrei, behinderten- und seniorengerecht sowie weitere ähnliche Bezeichnungen werden häufig synonym verwendet, können aber sehr unterschiedliche Dinge beschreiben. Eine eindeutige Festlegung der Eigenschaften einer barrierefreien Einrichtung im Wohnungsbau ist über den Bezug auf DIN 18040-2 möglich. Hier sind Mindestmaße für Sanitärobjekte, ihre Einbauhöhen und Abstände sowie die Mindestgrößen für Bewegungsflächen festgelegt. Weiterhin enthält die Norm Anforderungen an die Eigenschaften barrierefreier sanitärer Einrichtungsgegenstände, etwa Waschbecken, Waschtisch, WC, Dusche und Badewanne. Besonders bei der barrierefreien Umgestaltung existierender Bäder im Bestandswohnungsbau kann der erhöhte Platzbedarf ein Problem darstellen. Die in der Regel gleichfalls höheren Kosten des barrierefreien Umbaus lassen sich zum Teil durch Fördermittel aus staatlichen Töpfen sowie durch Zuschüsse der Kranken- und Pflegeversicherungen oder gemeinnütziger Stiftungen abfedern.
Die folgende Checkliste erleichtert Ihnen die Planung der barrierefreien Gestaltung Ihres Badezimmers:
- Zielgruppe definieren:
Senioren? Menschen mit Behinderung? Welche Art der Einschränkung? - Zusätzlichen Platzbedarfs für die gewählte Ausbaustufe bestimmen
- Fördermöglichkeiten prüfen
- Konkrete Raumaufteilung sowie eventuell nötige Baumaßnahmen planen
- Gegebenenfalls Fördermittel beantragen
- Falls erforderlich Auftrag an Handwerker vergeben
- Benötigte Badelemente und Einrichtungsgegenstände anschaffen
- Baumaßnahmen und Installationen durchführen
- Das neue, komfortable Badgefühl genießen
Bildquellen:
Headerbild: istockphoto.com © Mark Bowden
Abbildung 1: istockphoto.com © architetta
Abbildungen 2 und 6: www.erlau-objekteinrichtung.de
Abbildung 3: www.das-bewegte-bad.de, Hersteller: Bentronic
Abbildungen 4 und 5: www.rehaforum.de